Ostseetherapie Denise Fittkau - Verhaltenstherapie, Privatpraxis, Beratung
Privatpraxis für Verhaltenstherapie - Verhaltenstherapie, Privatpraxis, Beratung

Gesetzlich Versicherte

Kostenerstattungsverfahren

Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen und wird meist problemlos bewilligt. Jedoch benötigen die Psychotherapeuten dafür eine Kassenzulassung, um mit den GKV abrechnen zu können. Liegt diese nicht vor, so ist die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis möglich, aber erschwert zugänglich.

Eine Kassenzulassung für Patienten, die über die gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, liegt bei mir noch nicht vor. Falls Sie als Mitglied der GKV im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens eine psychotherapeutische Behandlung bei mir wünschen, sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse über diese Möglichkeit und kontaktieren mich gerne im Anschluss. Das Kostenerstattungsverfahren bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen auch die Behandlung einer Privatpraxis zahlen. Meist müssen dafür aber gute Gründe, z.B. Spezialisierung des Therapeuten auf eine bestimmte Problematik oder viele Absagen durch andere Therapeuten, vorliegen und der Krankenkasse nachgewiesen werden. Der Antrag auf Kostenerstattung ist seit 2017 schwieriger geworden, oftmals nimmt es Zeit und Kraft in Anspruch, es bei seiner Krankenkasse durchzuboxen. Eine Liste über Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung finden Sie über die Arztsuche der kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV. Sie können auch auf der Seite www.therapie.de nach einem Therapeuten mit Kassenzulassung suchen. Falls Sie nicht erfolgreich sein sollten, bleibt Ihnen natürlich jederzeit der Weg meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.